Vorschläge und Forderungen der AKV zum Thema Schule und Religionsunterricht an die politischen Parteien anlässlich der Nationalratswahl 2019
Religion auch als Freigegenstand für Schüler ohne religiöses Bekenntnis absichern!
Entsprechend Art. 14 Abs. 5a B-VG sowie § 2 SchOG hat die österreichische Schule unter anderem das Ziel, orientiert an den sozialen, religiösen und moralischen Werten, die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Verantwortung für sich selbst, für die Mitmenschen, die Umwelt und die nachfolgenden Generationen zu übernehmen. Der Religionsunterricht als Pflichtgegenstand für konfessionell gebundene Schülerinnen und Schüler trägt zur Erreichung dieser Ziele wesentlich bei.
Seit mehr als 20 Jahren besteht für Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis die Möglichkeit, den Religionsunterricht als Freigegenstand zu wählen. Allein für den Bereich des katholischen Religionsunterrichtes wird der Freigegenstand Religion durchschnittlich von rund 21.000 Schülerinnen und Schüler jährlich in Anspruch genommen.
Die AKV tritt dafür ein, dass diese Möglichkeit, sowie die Klarstellung, dass diese Schülerinnen und Schüler im Sinne des Religionsunterrichtsgesetzes „teilnehmende Schülerinnen und Schüler“ sind, gesetzlich verankert wird. Die Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis, die am Religionsunterricht teilnehmen, sollen also wie bisher bei der Bildung der Religionsunterrichtsgruppen (§ 7aRelUG) mitgezählt werden und das Recht haben, im Fach Religion die Reifeprüfung abzulegen. Dies würde die Position des Religionsunterrichts als unverzichtbaren Teil des Fächerkanons zusätzlich absichern. Dafür ist die Aufnahme einer Regelung in das RelUG erforderlich.
Konfessionell-kooperative Formen des christlichen Religionsunterrichts einführen!
Der Religionsunterricht als regulärer Pflichtgegenstand soll einen
bestmöglichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des österreichischen
Schulwesens leisten.
Die AKV tritt dafür ein, dass zur Vertiefung der Ökumene und nach
Vereinbarung zwischen den christlichen Kirchen, auch ein gemeinsamer, kooperativer oder dialogischer Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher christlicher Konfessionen gemeinsam durchgeführt werden kann.
Die Möglichkeit eines zwischen den einzelnen Kirchen vereinbarten gemeinsamen konfessionellen Unterrichts trägt wesentlich zur Einübung von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Stärkung der jeweiligen Identität im Austausch mit Angehörigen anderer Konfessionen und Religionen bei. Dies trägt auch für die Schulverwaltung zu einer Vereinfachung der Administration bei.
In das RelUG soll deshalb eine entsprechende Regelung aufgenommen werden, die Rechtssicherheit schafft, fordert die AKV.
Einführung des Unterrichtsfaches „Ethik“ als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen!
Eine pluralistische Gesellschaft erfordert ein erhöhtes Maß an
Kompetenz der Einzelnen, auch im ethischen Urteil. Ein Pflichtfach
Ethik soll sicherstellen, dass jene Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, zumindest in ethischen Themenfeldern gebildet werden, die für alle anderen auch im konfessionellen Religionsunterricht behandelt werden.
Die AKV tritt deshalb für die Weiterführung eines Ethikunterrichtes in jener Form ein, wie er bisher in den Schulversuchen ermöglicht wurde: Als Pflichtgegenstand für jene Schülerinnen und Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen.
Die AKV ist aber gegen die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichtes für alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum konfessionellen Religionsunterricht. Nachdem der Ethikunterricht und der Religionsunterricht teilweise ähnliche Inhalte abdecken, würde ein verpflichtender Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass die Abmeldezahlen vom Religionsunterricht ansteigen würden und es de facto zu einer Verdrängung des Religionsunterrichts in die Position eines Freifachs kommen würde, stellte Kukacka fest.
Kreuze in den Schulklassen!
Die AKV wendet sich auch entschieden gegen die Entfernung von Kreuzen aus Klassenzimmern. Es ist unbestritten, dass die christliche Religion ein elementarer Teil der Kultur Europas ist und damit auch ein wichtiges Symbol der geistigen Identität Europas darstellt. In Österreich ist die Gesetzeslage klar. In allen Schulen, in denen die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einen christlichen
Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassen ein Kreuz anzubringen (vgl. § 2b RelUG). Daran soll sich nach Meinung der AKV auch nichts ändern.
Wahlmöglichkeit bei ganztägigen Bildungsangeboten: kein
Monopol für verschränkte Ganztagsschule!
Ganztägige qualitätsvolle Bildungseinrichtungen müssen in
ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer
flächendeckender Ausbau der verschränkten Ganztagesschulen darf aber nicht zu Lasten der Wahlmöglichkeit mit der Nachmittagsbetreuung gehen. Die Entscheidungsmöglichkeit zwischen verschränkter Ganztagsschule und Schule mit wahlweiser Nachmittagsbetreuung soll gewährleistet bleiben.
Die AKV fordert die Parteien auf, diese Vorschläge und Forderungen, die für eine wertorientierte Politik stehen, in einem nächsten Regierungsprogramm zu berücksichtigen, erklärte heute AKV-Präsident Helmut Kukacka.